Clearingeinrichtung für unbegleitete, minderjährige Geflüchtete
Millionen Menschen müssen aufgrund von Krieg, Unterdrückung, Klimaveränderungen, politischer Verfolgung und Gewalt ihre Heimat verlassen. Unter ihnen sind viele minderjährige Menschen, die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte in Deutschland einreisen. Mit der gesetzlichen Neuregelung zum Schutz dieser Zielgruppe ist zum 01.11.2015 im Gesetz der Begriff „unbegleiteter minderjähriger Ausländer“ eingeführt worden.
Dieser Personenkreis bedarf des besonderen Schutzes durch die Kinder- und Jugendhilfe und somit einer pädagogischen Betreuung.