Sozialpädagogische Jugendwohngemeinschaft mit unterschiedlicher Betreuungsdichte mit 3 Plätzen (GAW nach § 27 i.V.m. §§ 34, 35a und 41 SGB VIII ) .
Das Angebot richtet sich vorrangig an junge Frauen ab 15 Jahren zur Vorbereitung auf eine selbstständige Lebensführung.
Das Angebot richtet sich vorrangig an ür Mädchen / junge Frauen ab 15 Jahren zur Vorbereitung auf eine selbstständige Lebensführung.
Junge Frauen und Mädchen, die in einer sozialpädagogischen Jugendwohngemeinschaft leben möchten, sollten bereits ein Mindestmaß an Selbstständigkeit entwickelt haben. Eine Eigenverantwortung in Bezug auf Verstehen und Einhaltung grundlegender Regeln des Zusammenlebens in der Wohngemeinschaft (z.B. Verzicht auf Gewalt und Drogen sowie die Bereitschaft zu Schulbesuch und/oder Ausbildungsteilnahme) sollte deutlich erkennbar sein. Auch die Fähigkeit zur Bewältigung lebenspraktischer Dinge, wie Haushaltsführung oder das selbstständige Aufstehen, werden vorausgesetzt. Ferner ist die Bereitschaft auf ein Leben in der Gruppe und die damit verbundene Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit anderen Menschen unausweichlich.
Der Umfang der Hilfe ist individuell auf die Bedürfnisse und den Bedarf der jungen Frauen und Mädchen anpassbar. Es sind Angebote mit geringer Betreuungsdichte, Regelleistungen und Intensivleistungen möglich. Eine Klärung des individuellen Umfanges und Settings findet im Rahmen der Hilfeplanung gemeinsam mit allen Beteiligten und unter Einbeziehung der Mädchen und jungen Frauen statt.
Jeder junge Mensch hat einen Bezugsbetreuer:in, welche:r sich mit der jeweiligen Biografie vertraut macht und Beziehungsangebote an den jungen Frauen und Mädchen macht. Die Bezugsbetreuer:innen können dadurch für Beratungsgespräche oder bei persönlichen Krisen kompetent zur Seite stehen. Die Betreuung erfolgt nach Bedarf, in erster Linie an den Wochentagen tagsüber. Für die Zusammenarbeit mit den Mädchen / jungen Frauen vereinbaren die Betreuer:innen Termine mit ihnen in verschiedenen Settings – innerhalb und außerhalb des Haushalts. Für Krisensituationen gibt es eine vom Träger gestellte telefonische Erreichbarkeit.
Unterstützung erhalten die jungen Frauen und Mädchen entsprechend ihrem individuellen Bedarf, z.B.
Sozialpädagogische Jugendwohngemeinschaft mit unterschiedlicher Betreuungsdichte mit 3 Plätzen (GAW nach § 27 i.V.m. §§ 34, 35a und 41 SGB VIII ) .
Das Angebot richtet sich vorrangig an junge Frauen ab 15 Jahren zur Vorbereitung auf eine selbstständige Lebensführung.
Das Angebot richtet sich vorrangig an ür Mädchen / junge Frauen ab 15 Jahren zur Vorbereitung auf eine selbstständige Lebensführung.
Junge Frauen und Mädchen, die in einer sozialpädagogischen Jugendwohngemeinschaft leben möchten, sollten bereits ein Mindestmaß an Selbstständigkeit entwickelt haben. Eine Eigenverantwortung in Bezug auf Verstehen und Einhaltung grundlegender Regeln des Zusammenlebens in der Wohngemeinschaft (z.B. Verzicht auf Gewalt und Drogen sowie die Bereitschaft zu Schulbesuch und/oder Ausbildungsteilnahme) sollte deutlich erkennbar sein. Auch die Fähigkeit zur Bewältigung lebenspraktischer Dinge, wie Haushaltsführung oder das selbstständige Aufstehen, werden vorausgesetzt. Ferner ist die Bereitschaft auf ein Leben in der Gruppe und die damit verbundene Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit anderen Menschen unausweichlich.
Der Umfang der Hilfe ist individuell auf die Bedürfnisse und den Bedarf der jungen Frauen und Mädchen anpassbar. Es sind Angebote mit geringer Betreuungsdichte, Regelleistungen und Intensivleistungen möglich. Eine Klärung des individuellen Umfanges und Settings findet im Rahmen der Hilfeplanung gemeinsam mit allen Beteiligten und unter Einbeziehung der Mädchen und jungen Frauen statt.
Jeder junge Mensch hat einen Bezugsbetreuer:in, welche:r sich mit der jeweiligen Biografie vertraut macht und Beziehungsangebote an den jungen Frauen und Mädchen macht. Die Bezugsbetreuer:innen können dadurch für Beratungsgespräche oder bei persönlichen Krisen kompetent zur Seite stehen. Die Betreuung erfolgt nach Bedarf, in erster Linie an den Wochentagen tagsüber. Für die Zusammenarbeit mit den Mädchen / jungen Frauen vereinbaren die Betreuer:innen Termine mit ihnen in verschiedenen Settings – innerhalb und außerhalb des Haushalts. Für Krisensituationen gibt es eine vom Träger gestellte telefonische Erreichbarkeit.
Unterstützung erhalten die jungen Frauen und Mädchen entsprechend ihrem individuellen Bedarf, z.B.