Die Elternaktivierende Wohngruppe nach § 34 SGB VIII dient der befristeten Unterbringung von Kindern im Alter von null bis sechs Jahren in Krisensituationen. Dabei wird gleichzeitig Krisenclearing mit intensiver Elternarbeit zur Einschätzung der Gefährdungslage des Kindes/der Kinder, ggf. auch aufsuchend im elterlichen Umfeld durchgeführt.
Alle Eltern sollen an der Tagesstruktur der Wohngruppe teilnehmen; eine gemeinsame Aufnahme von Eltern und Kindern ist möglich. Die ressourcenorientierte Elternaktivierung in Form von intensiver Elternarbeit dient zur Klärung der Rückkehroptionen. Die Hilfe sollte einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.
Indikationen
- Zusammenbruch der Alltagsbewältigung durch andauernde hohe emotionale Belastung und den Verlust des psychischen Gleichgewichtes
- Überforderungsgefühle, die zu einer groben und unangemessenen Strenge oder einer ausgeprägten Überforderung und Hilflosigkeit im Erziehungsverhalten führen, da die erlernten Bewältigungsstrategien für bestimmte Konfliktsituationen nicht mehr ausreichen
- Massive Partnerschaftskonflikte und häusliche Gewalt zwischen den Bezugspersonen
- Extrembelastungen und erlebte traumatisierende Situationen (Gewalt und Missbrauch, plötzliche Schicksalsschläge wie Trennung, Tod, Unfall, Krankheit)
- Fehlende Tagesstruktur und eingeschränkte elterliche Verantwortung aufgrund eines Mangel an Reife in der persönlichen Entwicklung oder Suchtmittelmissbrauch
- Informations- und Kommunikationsdefizite sowie Mangel an individuellen, sozialen und familialen Ressourcen, die die Familie oder einzelne Familienmitglieder bei der Krisenbewältigung unterstützen könnten.