„Krise“ bedeutet eine akute Verdichtung sich überlagernder Entwicklungsanforderungen, die zu Überforderungssituationen für Jugendliche und ihren Bezugssystemen führen. Besondere Situationen erfordern somit ein besonders flexibles und verantwortungsvolles Miteinander.
Wir unterstützen Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, ggf. ab 12 Jahre in Berlin Lichtenberg durch:
Eine zugewandte und partizipative Grundhaltung
Vollversorgung, Bezugsbetreuung und Tagesstruktur
Einbeziehung von Bezugspersonen
Identifizierung von Risikofaktoren und Ressourcen
Empfehlung sinnvoller Anschlusshilfen
Unter diesem Link können Sie eine Beschreibung der Einrichtung als PDF-Dokument runterladen.
Es können 10 Plätze mit Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren, ggf. ab 12 Jahre nach §§ 34 und 34 in Verbindung mit 42 SGB VIII rund um die Uhr belegt werden.
Wir unterstützen Jugendliche auf Anfrage der Jugendämter, sobald eine unmittelbare und als existentielle Herausforderung erlebte Krise eine stationäre Unterbringung erfordert. In den Hilfeprozess steigen wir ein, wenn der oder die Jugendliche etwas an ihrer Situation verändern möchte und gemeinsam niedrigschwellige Ansatzpunkte erarbeiten kann.
Die Anlässe und vordergründigen Themen der Jugendlichen sind vielfältig und mehrschichtig. Erfahrungsgemäß begleiten wir Jugendliche mit mehrfach durchlebten Kontinuitätsbrüchen, Gewalterfahrungen und Irritationen innerhalb ihrer Bezugssysteme. Verhaltensweisen wie etwa das Konsumieren von Suchtstoffen, Impulsdurchbrüche, Prostitution, Schulverweigerung oder Trebegänge werden in diesem Kontext als Ausdruck tiefgreifender Verunsicherungen und Orientierungslosigkeit verstanden.
Unsere übergeordnete Zielstellung ist der Schutz vor akuter und drohender Gefährdung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit. Nachdem ein Abwenden akuter Gefahren realisiert wurde, erfolgt eine Stabilisierung mittels Grundversorgung, Bezugsbetreuung, Tagesstruktur, Gruppenabenden und Abklärung gesundheitlicher medizinscher Hilfen. Unter Einbeziehung der Personensorgeberechtigten, weiteren Bezugspersonen und Mitarbeitern/innen externer Fachstellen werden Gefährdungsrisiken geprüft. Somit sehen wir uns in einer unterstützenden Rolle gegenüber jungen Menschen, um eine Bewältigung der Konflikt- und Krisensituation überhaupt zu ermöglichen.
Eine Neuaufnahme erfolgt auf Anfrage des Jugendamts Lichtenberg und anderer Bezirke durch Mitarbeiter/innen der Regionalen Sozialpädagogischen Dienste (RSD) und ab 18.00 Uhr wochentags auf Anfrage des Jugend- bzw. Mädchen-Notdiensts. An Wochenenden und an Feiertagen wird ausschließlich über die Notdienste aufgenommen. Die Fallanfragen werden von der diensthabenden Fachkraft entgegengenommen, dokumentiert und weiterbearbeitet.
Eine planmäßige Beendigung der Hilfe erfolgt anhand der Hilfeplanung in Hinblick auf eine Rückführung, Anschlusshilfe oder Verselbständigung. Außerplanmäßige Hilfebeendigungen können sich im Rahmen von Selbstentlassungen, aufgrund wiederholter und vorbesprochener Regelverletzungen sowie aufgrund schwerwiegender Gefährdungen ergeben.
Unser fachliches und persönliches Handeln im Rahmen unseres Angebots „Kriseneinrichtung“ hat zum Ziel, die Grundversorgung, den Schutz und eine Klärung für Jugendliche in krisenhaften Überforderungssituationen herzustellen. Dazu orientieren wir uns an dem, was die jungen Menschen mitbringen und sich wünschen und respektieren deren Recht auf besondere Verhaltensweisen.
„Krise“ bedeutet eine akute Verdichtung sich überlagernder Entwicklungsanforderungen, die zu Überforderungssituationen für Jugendliche und ihren Bezugssystemen führen. Besondere Situationen erfordern somit ein besonders flexibles und verantwortungsvolles Miteinander.
Wir unterstützen Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, ggf. ab 12 Jahre in Berlin Lichtenberg durch:
Eine zugewandte und partizipative Grundhaltung
Vollversorgung, Bezugsbetreuung und Tagesstruktur
Einbeziehung von Bezugspersonen
Identifizierung von Risikofaktoren und Ressourcen
Empfehlung sinnvoller Anschlusshilfen
Unter diesem Link können Sie eine Beschreibung der Einrichtung als PDF-Dokument runterladen.
Es können 10 Plätze mit Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren, ggf. ab 12 Jahre nach §§ 34 und 34 in Verbindung mit 42 SGB VIII rund um die Uhr belegt werden.
Wir unterstützen Jugendliche auf Anfrage der Jugendämter, sobald eine unmittelbare und als existentielle Herausforderung erlebte Krise eine stationäre Unterbringung erfordert. In den Hilfeprozess steigen wir ein, wenn der oder die Jugendliche etwas an ihrer Situation verändern möchte und gemeinsam niedrigschwellige Ansatzpunkte erarbeiten kann.
Die Anlässe und vordergründigen Themen der Jugendlichen sind vielfältig und mehrschichtig. Erfahrungsgemäß begleiten wir Jugendliche mit mehrfach durchlebten Kontinuitätsbrüchen, Gewalterfahrungen und Irritationen innerhalb ihrer Bezugssysteme. Verhaltensweisen wie etwa das Konsumieren von Suchtstoffen, Impulsdurchbrüche, Prostitution, Schulverweigerung oder Trebegänge werden in diesem Kontext als Ausdruck tiefgreifender Verunsicherungen und Orientierungslosigkeit verstanden.
Unsere übergeordnete Zielstellung ist der Schutz vor akuter und drohender Gefährdung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit. Nachdem ein Abwenden akuter Gefahren realisiert wurde, erfolgt eine Stabilisierung mittels Grundversorgung, Bezugsbetreuung, Tagesstruktur, Gruppenabenden und Abklärung gesundheitlicher medizinscher Hilfen. Unter Einbeziehung der Personensorgeberechtigten, weiteren Bezugspersonen und Mitarbeitern/innen externer Fachstellen werden Gefährdungsrisiken geprüft. Somit sehen wir uns in einer unterstützenden Rolle gegenüber jungen Menschen, um eine Bewältigung der Konflikt- und Krisensituation überhaupt zu ermöglichen.
Eine Neuaufnahme erfolgt auf Anfrage des Jugendamts Lichtenberg und anderer Bezirke durch Mitarbeiter/innen der Regionalen Sozialpädagogischen Dienste (RSD) und ab 18.00 Uhr wochentags auf Anfrage des Jugend- bzw. Mädchen-Notdiensts. An Wochenenden und an Feiertagen wird ausschließlich über die Notdienste aufgenommen. Die Fallanfragen werden von der diensthabenden Fachkraft entgegengenommen, dokumentiert und weiterbearbeitet.
Eine planmäßige Beendigung der Hilfe erfolgt anhand der Hilfeplanung in Hinblick auf eine Rückführung, Anschlusshilfe oder Verselbständigung. Außerplanmäßige Hilfebeendigungen können sich im Rahmen von Selbstentlassungen, aufgrund wiederholter und vorbesprochener Regelverletzungen sowie aufgrund schwerwiegender Gefährdungen ergeben.
Unser fachliches und persönliches Handeln im Rahmen unseres Angebots „Kriseneinrichtung“ hat zum Ziel, die Grundversorgung, den Schutz und eine Klärung für Jugendliche in krisenhaften Überforderungssituationen herzustellen. Dazu orientieren wir uns an dem, was die jungen Menschen mitbringen und sich wünschen und respektieren deren Recht auf besondere Verhaltensweisen.