(030) 613 90 729

WG Mitte

WG Mitte

0

Freie Plätze

Merle Mangels
Pädagogische Leitung
Telefon: (030) 39 40 48 30
Fax: (030) 394 048 310
m.mangels@kjhv.de

Die Elternaktivierende Wohngruppe nach § 34 SGB VIII dient der befristeten Unterbringung von Kindern im Alter von null bis sechs Jahren in Krisensituationen. Dabei wird gleichzeitig Krisenclearing mit intensiver Elternarbeit zur Einschätzung der Gefährdungslage des Kindes/der Kinder, ggf. auch aufsuchend im elterlichen Umfeld durchgeführt.

Alle Eltern sollen an der Tagesstruktur der Wohngruppe teilnehmen; eine gemeinsame Aufnahme von Eltern und Kindern ist möglich. Die ressourcenorientierte Elternaktivierung in Form von intensiver Elternarbeit dient zur Klärung der Rückkehroptionen. Die Hilfe sollte einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.

Indikationen

  • Zusammenbruch der Alltagsbewältigung durch andauernde hohe emotionale Belastung und den Verlust des psychischen Gleichgewichtes
  • Überforderungsgefühle, die zu einer groben und unangemessenen Strenge oder einer ausgeprägten Überforderung und Hilflosigkeit im Erziehungsverhalten führen, da die erlernten Bewältigungsstrategien für bestimmte Konfliktsituationen nicht mehr ausreichen
  • Massive Partnerschaftskonflikte und häusliche Gewalt zwischen den Bezugspersonen
  • Extrembelastungen und erlebte traumatisierende Situationen (Gewalt und Missbrauch, plötzliche Schicksalsschläge wie Trennung, Tod, Unfall, Krankheit)
  • Fehlende Tagesstruktur und eingeschränkte elterliche Verantwortung aufgrund eines Mangel an Reife in der persönlichen Entwicklung oder Suchtmittelmissbrauch
  • Informations- und Kommunikationsdefizite sowie Mangel an individuellen, sozialen und familialen Ressourcen, die die Familie oder einzelne Familienmitglieder bei der Krisenbewältigung unterstützen könnten.

Aufgenommen werden Säuglinge und Kleinkinder von null bis sechs Jahren, deren Verbleib in ihren Familien aufgrund einer Gefährdungslage zunächst nicht möglich ist, und für die zurzeit keine befristete Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII oder familienanaloge Angebote nach § 34 SGB VIII zur Verfügung stehen.

Gleichzeitig richtet sich die „Elternaktivierende Krisenwohngruppe“ auch an die Eltern dieser Kinder, bei denen zur Sicherung des Kindeswohls eine veränderte Lebens- bzw. Alltagssituation geschaffen werden muss.

Schutz und die Gefahrenabwehr für das Kind sowie die Sicherung seiner vitalen Grundbedürfnisse und eine emotional verlässliche Betreuung nach physischen oder psychischen Traumatisierungen ist der Auftrag.

Ziel ist das Aufspüren und die Aktivierung der elterlichen und familialen Ressourcen, damit diese für eine Veränderung der familiären Situation im Hinblick auf das Kindeswohl so genutzt werden können, dass eine weitere Gefährdung ausgeschlossen wird und eine Rückkehr des Kindes in die Familie möglichst bald erfolgen kann.

Sollte die Mitwirkung der Eltern nicht erfolgen oder nicht ausreichend sein, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten, ist es Ziel, eine für das Kind möglichst förderliche und optimale Perspektive zu erarbeiten.

Krisenclearing/Elternberatung

Das Krisenclearing soll dazu dienen, die Gefährdungslage für das Kind zu prüfen und die elterliche Kooperationsbereitschaft und Fähigkeit sowie ihre erzieherischen Kompetenzen, für sein Wohl zu sorgen, einzuschätzen. Hierzu wird auch der Eltern-Kind-Kontakt begleitet und die Interaktion zwischen Eltern und Kind gefördert.

Dazu werden die Eltern in das tägliche Leben und die Tagesstruktur der Wohngruppe eingebunden: Sie wecken ihre Kinder und sind für die täglichen Alltagspflichten in ihrer Versorgung und Betreuung zuständig. Sie halten die Tagesstruktur mit Ess-, Spiel- und Ruhezeiten ihrer Kinder ein, sorgen mit dafür, dass ihre Kinder genügend Bewegung an frischer Luft haben und bringen sie abends ins Bett.

Für die Elternarbeit gilt der Grundsatz, dass die Eltern als Experten für ihre Kinder angesehen und sie ermächtigt werden, für ihrer Kinder selbst verantwortlich zu sorgen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Tätig sind in der Gruppe fünf Erzieherinnen und Erzieher, von denen zwei Erzieher/-innen konstant im Tagesdienst arbeiten, um den Kindern eine feste Bezugsperson zu bieten sowie eine Hauswirtschaftskraft und eine Sozialpädagogin/-en, die/der das Clearing und die Elternberatung durchführt.

Die Erzieher/innen und die/der Sozialpädagoge/-in sind fest angestellte, qualifizierte und berufserfahrene Fachkräfte, die durch regelmäßig stattfindende kollegiale Beratung, Fach- und Teamtreffen mit der fachlichen Leitung in ihrer Arbeit intensiv unterstützt und begleitet werden.

0

Freie Plätze

Merle Mangels
Pädagogische Leitung
Telefon: (030) 39 40 48 30
Fax: (030) 394 048 310
m.mangels@kjhv.de

Die Elternaktivierende Wohngruppe nach § 34 SGB VIII dient der befristeten Unterbringung von Kindern im Alter von null bis sechs Jahren in Krisensituationen. Dabei wird gleichzeitig Krisenclearing mit intensiver Elternarbeit zur Einschätzung der Gefährdungslage des Kindes/der Kinder, ggf. auch aufsuchend im elterlichen Umfeld durchgeführt.

Alle Eltern sollen an der Tagesstruktur der Wohngruppe teilnehmen; eine gemeinsame Aufnahme von Eltern und Kindern ist möglich. Die ressourcenorientierte Elternaktivierung in Form von intensiver Elternarbeit dient zur Klärung der Rückkehroptionen. Die Hilfe sollte einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.

Indikationen

  • Zusammenbruch der Alltagsbewältigung durch andauernde hohe emotionale Belastung und den Verlust des psychischen Gleichgewichtes
  • Überforderungsgefühle, die zu einer groben und unangemessenen Strenge oder einer ausgeprägten Überforderung und Hilflosigkeit im Erziehungsverhalten führen, da die erlernten Bewältigungsstrategien für bestimmte Konfliktsituationen nicht mehr ausreichen
  • Massive Partnerschaftskonflikte und häusliche Gewalt zwischen den Bezugspersonen
  • Extrembelastungen und erlebte traumatisierende Situationen (Gewalt und Missbrauch, plötzliche Schicksalsschläge wie Trennung, Tod, Unfall, Krankheit)
  • Fehlende Tagesstruktur und eingeschränkte elterliche Verantwortung aufgrund eines Mangel an Reife in der persönlichen Entwicklung oder Suchtmittelmissbrauch
  • Informations- und Kommunikationsdefizite sowie Mangel an individuellen, sozialen und familialen Ressourcen, die die Familie oder einzelne Familienmitglieder bei der Krisenbewältigung unterstützen könnten.

Aufgenommen werden Säuglinge und Kleinkinder von null bis sechs Jahren, deren Verbleib in ihren Familien aufgrund einer Gefährdungslage zunächst nicht möglich ist, und für die zurzeit keine befristete Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII oder familienanaloge Angebote nach § 34 SGB VIII zur Verfügung stehen.

Gleichzeitig richtet sich die „Elternaktivierende Krisenwohngruppe“ auch an die Eltern dieser Kinder, bei denen zur Sicherung des Kindeswohls eine veränderte Lebens- bzw. Alltagssituation geschaffen werden muss.

Schutz und die Gefahrenabwehr für das Kind sowie die Sicherung seiner vitalen Grundbedürfnisse und eine emotional verlässliche Betreuung nach physischen oder psychischen Traumatisierungen ist der Auftrag.

Ziel ist das Aufspüren und die Aktivierung der elterlichen und familialen Ressourcen, damit diese für eine Veränderung der familiären Situation im Hinblick auf das Kindeswohl so genutzt werden können, dass eine weitere Gefährdung ausgeschlossen wird und eine Rückkehr des Kindes in die Familie möglichst bald erfolgen kann.

Sollte die Mitwirkung der Eltern nicht erfolgen oder nicht ausreichend sein, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten, ist es Ziel, eine für das Kind möglichst förderliche und optimale Perspektive zu erarbeiten.

Krisenclearing/Elternberatung

Das Krisenclearing soll dazu dienen, die Gefährdungslage für das Kind zu prüfen und die elterliche Kooperationsbereitschaft und Fähigkeit sowie ihre erzieherischen Kompetenzen, für sein Wohl zu sorgen, einzuschätzen. Hierzu wird auch der Eltern-Kind-Kontakt begleitet und die Interaktion zwischen Eltern und Kind gefördert.

Dazu werden die Eltern in das tägliche Leben und die Tagesstruktur der Wohngruppe eingebunden: Sie wecken ihre Kinder und sind für die täglichen Alltagspflichten in ihrer Versorgung und Betreuung zuständig. Sie halten die Tagesstruktur mit Ess-, Spiel- und Ruhezeiten ihrer Kinder ein, sorgen mit dafür, dass ihre Kinder genügend Bewegung an frischer Luft haben und bringen sie abends ins Bett.

Für die Elternarbeit gilt der Grundsatz, dass die Eltern als Experten für ihre Kinder angesehen und sie ermächtigt werden, für ihrer Kinder selbst verantwortlich zu sorgen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Tätig sind in der Gruppe fünf Erzieherinnen und Erzieher, von denen zwei Erzieher/-innen konstant im Tagesdienst arbeiten, um den Kindern eine feste Bezugsperson zu bieten sowie eine Hauswirtschaftskraft und eine Sozialpädagogin/-en, die/der das Clearing und die Elternberatung durchführt.

Die Erzieher/innen und die/der Sozialpädagoge/-in sind fest angestellte, qualifizierte und berufserfahrene Fachkräfte, die durch regelmäßig stattfindende kollegiale Beratung, Fach- und Teamtreffen mit der fachlichen Leitung in ihrer Arbeit intensiv unterstützt und begleitet werden.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner