(030) 613 90 729

WG Staaken

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Freie Plätze

Merle Mangels
Pädagogische Leitung
Telefon: (030) 39 40 48 30
Fax: (030) 394 048 310
m.mangels@kjhv.de

Unsere Familienanalogen Wohngruppen bieten Unterbringungen »Rund-um-die-Uhr« nach § 27 in Verbindung mit § 34, § 35a und § 41 SGB VIII mit ein bis sechs Plätzen je Wohngruppe.

 

Das wichtigste Merkmal dieser Gruppen ist, dass sich ihre Erzieherinnen und Erzieher dafür entschieden haben, mit den Kindern und Jugendlichen zusammenzuleben. Die innewohnenden Erziehungsfachkräfte bilden mit den aufgenommenen Kindern und Jugendlichen eine Haushalts- und Lebensgemeinschaft. Die Kinder und Jugendlichen leben in kleinen, überschaubaren Gruppen.

Sie bieten so Nestwärme, Geborgenheit und zuverlässige Beziehung auf Dauer. Die Beziehung zwischen Kind bzw. Jugendlichem und ihren Erzieherinnen und Erziehern ist die entscheidende Grundlage für eine pädagogische Einflussnahme und damit für die Förderung der Entwicklung der Betreuten.

Entsprechend den Bestimmungen des § 34 SGB VIII soll diese Hilfe durch eine Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen fördern. Die Betreuung in der Wohngruppe kann dabei eine zeitlich befristete Hilfe (wenn z. B. eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie erreicht werden soll) oder eine auf Dauer angelegte Lebensform sein. Ziele und Dauer der Maßnahme konkretisieren sich im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII, in dem der individuelle Bedarf im Einzelfall festgelegt wird.

Wohngruppen mit innewohnenden Erzieherinnen und Erziehern sind besonders für Kinder und Jugendliche geeignet, die auf Grund ihres Erfahrungshintergrundes, ihrer psychischen sowie sozialen Beeinträchtigung ein besonders intensives und kontinuierliches Beziehungsangebot und einen Gruppenzusammenhang benötigen, den die Kinder und Jugendlichen gut überschauen können.

Unsere Aufgabe ist es, für die Kinder und Jugendlichen die geeignete Betreuungskonstellation zu finden, die dem vorliegenden erzieherischen Bedarf gerecht wird. Vor der Unterbringung müssen u.a. folgende Überlegungen angestellt werden:

  • Inwieweit ist eine räumliche Distanz zum bisherigen Lebensumfeld und der Herkunftsfamilie wünschenswert?
  • Braucht das Kind/der Jugendliche eine besondere therapeutische oder schulische Förderung?
  • Sind andere ergänzende Hilfen notwendig?
  • Ist das Alter und die Zusammensetzung der Gruppe stimmig?
  • Ist eine koedukative Erziehung erwünscht?
  • Welche soziale Ressourcen (Sportvereine, Jugendfeuerwehr etc.) sollten im sozialen Umfeld der Gruppe zur Verfügung stehen?

Im Hinblick darauf hat die Unterschiedlichkeit der Wohngruppen den Vorteil, dass für den individuellen Bedarf der Kinder und Jugendlichen ein jeweils sinnvolles und angemessenes Setting angeboten werden kann.

Nach unserem pädagogischen Ansatz wird die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen besonders durch eine Verbindung von Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung gefördert. In diesem Setting erlernen die Kinder und Jugendlichen, eingebunden in die Hausgemeinschaft, ganz nebenher lebenspraktische Kompetenzen, wie Wäschewaschen, Kochen, Backen, Einkaufen, mit Haushaltsgeld umgehen, kleinere Reparaturen selbst ausführen usw.

Dadurch, dass sie in einen alltäglichen Bezugsrahmen eingebunden sind, werden ihre sozialen Kompetenzen gestärkt. Sie lernen durch das Familienbetreuungsprinzip leichter, mit Konflikten umzugehen und wie man mit großen und kleinen Problemen fertig wird. Dabei erfahren sie ständig, dass sie emotional aufgehoben bleiben und dass sie sich auf ihre Erzieherinnen und Erzieher kontinuierlich verlassen können.

Diese Beziehungskontinuität und das Vertrauen sind Grundvoraussetzungen für die gezielte individuelle Förderung der psychosozialen, emotionalen und kognitiven Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Kennzeichnend für den pädagogischen Ansatz in den Gruppen sind weiterhin individual- und gruppenpädagogische Maßnahmen, die auf der gewachsenen Beziehungsstruktur der Wohngruppe aufbauen.

Im pädagogischen Prozess sind die Erzieherinnen und Erzieher in der Lage, emotionale Nähe und fachliche Distanz in Einklang zu bringen. Dabei kommt der Elternarbeit eine besondere Bedeutung zu und muss je nach Einzelfall individuell gestaltet werden. Förderliche Bezüge zu den Kindeseltern und sonstigen Bezugspersonen werden nach Bedarf erhalten. Eine biographische Aufarbeitung der Herkunftsfamiliensituation – auch wenn keine Kontakte zu den Eltern mehr möglich sind oder die Eltern nicht mehr leben – kann im Hilfeplan im Einzelnen vereinbart werden.

Die Wohngruppen arbeiten gemeinwesenorientiert und sind auf vielfältige Weise in ihrem sozialen Umfeld eingebunden. Dazu gehört der Kontakt zu den örtlichen Vereinen und Kultureinrichtungen, die enge Zusammenarbeit mit den Schulen und allen vorhandenen örtlichen Ressourcen.

Eine Liste aller Wohngruppen mit den jeweiligen Entgelten senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

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Merle Mangels
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Fax: (030) 394 048 310
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Unsere Familienanalogen Wohngruppen bieten Unterbringungen »Rund-um-die-Uhr« nach § 27 in Verbindung mit § 34, § 35a und § 41 SGB VIII mit ein bis sechs Plätzen je Wohngruppe.

 

Das wichtigste Merkmal dieser Gruppen ist, dass sich ihre Erzieherinnen und Erzieher dafür entschieden haben, mit den Kindern und Jugendlichen zusammenzuleben. Die innewohnenden Erziehungsfachkräfte bilden mit den aufgenommenen Kindern und Jugendlichen eine Haushalts- und Lebensgemeinschaft. Die Kinder und Jugendlichen leben in kleinen, überschaubaren Gruppen.

Sie bieten so Nestwärme, Geborgenheit und zuverlässige Beziehung auf Dauer. Die Beziehung zwischen Kind bzw. Jugendlichem und ihren Erzieherinnen und Erziehern ist die entscheidende Grundlage für eine pädagogische Einflussnahme und damit für die Förderung der Entwicklung der Betreuten.

Entsprechend den Bestimmungen des § 34 SGB VIII soll diese Hilfe durch eine Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen fördern. Die Betreuung in der Wohngruppe kann dabei eine zeitlich befristete Hilfe (wenn z. B. eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie erreicht werden soll) oder eine auf Dauer angelegte Lebensform sein. Ziele und Dauer der Maßnahme konkretisieren sich im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII, in dem der individuelle Bedarf im Einzelfall festgelegt wird.

Wohngruppen mit innewohnenden Erzieherinnen und Erziehern sind besonders für Kinder und Jugendliche geeignet, die auf Grund ihres Erfahrungshintergrundes, ihrer psychischen sowie sozialen Beeinträchtigung ein besonders intensives und kontinuierliches Beziehungsangebot und einen Gruppenzusammenhang benötigen, den die Kinder und Jugendlichen gut überschauen können.

Unsere Aufgabe ist es, für die Kinder und Jugendlichen die geeignete Betreuungskonstellation zu finden, die dem vorliegenden erzieherischen Bedarf gerecht wird. Vor der Unterbringung müssen u.a. folgende Überlegungen angestellt werden:

  • Inwieweit ist eine räumliche Distanz zum bisherigen Lebensumfeld und der Herkunftsfamilie wünschenswert?
  • Braucht das Kind/der Jugendliche eine besondere therapeutische oder schulische Förderung?
  • Sind andere ergänzende Hilfen notwendig?
  • Ist das Alter und die Zusammensetzung der Gruppe stimmig?
  • Ist eine koedukative Erziehung erwünscht?
  • Welche soziale Ressourcen (Sportvereine, Jugendfeuerwehr etc.) sollten im sozialen Umfeld der Gruppe zur Verfügung stehen?

Im Hinblick darauf hat die Unterschiedlichkeit der Wohngruppen den Vorteil, dass für den individuellen Bedarf der Kinder und Jugendlichen ein jeweils sinnvolles und angemessenes Setting angeboten werden kann.

Nach unserem pädagogischen Ansatz wird die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen besonders durch eine Verbindung von Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung gefördert. In diesem Setting erlernen die Kinder und Jugendlichen, eingebunden in die Hausgemeinschaft, ganz nebenher lebenspraktische Kompetenzen, wie Wäschewaschen, Kochen, Backen, Einkaufen, mit Haushaltsgeld umgehen, kleinere Reparaturen selbst ausführen usw.

Dadurch, dass sie in einen alltäglichen Bezugsrahmen eingebunden sind, werden ihre sozialen Kompetenzen gestärkt. Sie lernen durch das Familienbetreuungsprinzip leichter, mit Konflikten umzugehen und wie man mit großen und kleinen Problemen fertig wird. Dabei erfahren sie ständig, dass sie emotional aufgehoben bleiben und dass sie sich auf ihre Erzieherinnen und Erzieher kontinuierlich verlassen können.

Diese Beziehungskontinuität und das Vertrauen sind Grundvoraussetzungen für die gezielte individuelle Förderung der psychosozialen, emotionalen und kognitiven Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Kennzeichnend für den pädagogischen Ansatz in den Gruppen sind weiterhin individual- und gruppenpädagogische Maßnahmen, die auf der gewachsenen Beziehungsstruktur der Wohngruppe aufbauen.

Im pädagogischen Prozess sind die Erzieherinnen und Erzieher in der Lage, emotionale Nähe und fachliche Distanz in Einklang zu bringen. Dabei kommt der Elternarbeit eine besondere Bedeutung zu und muss je nach Einzelfall individuell gestaltet werden. Förderliche Bezüge zu den Kindeseltern und sonstigen Bezugspersonen werden nach Bedarf erhalten. Eine biographische Aufarbeitung der Herkunftsfamiliensituation – auch wenn keine Kontakte zu den Eltern mehr möglich sind oder die Eltern nicht mehr leben – kann im Hilfeplan im Einzelnen vereinbart werden.

Die Wohngruppen arbeiten gemeinwesenorientiert und sind auf vielfältige Weise in ihrem sozialen Umfeld eingebunden. Dazu gehört der Kontakt zu den örtlichen Vereinen und Kultureinrichtungen, die enge Zusammenarbeit mit den Schulen und allen vorhandenen örtlichen Ressourcen.

Eine Liste aller Wohngruppen mit den jeweiligen Entgelten senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

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