(030) 613 90 729

Individualangebot

Individualangebot

Individualangebote bzw. Betreutes Einzelwohnen wird nach § 27 in Verbindung mit §§ 34, 35, 41 SGB VIII gewährt. Wir haben für diese Hilfen geeignete Wohnungen in verschiedenen Bezirken Berlins und in einigen Landkreisen in Brandenburg angemietet.
Bei Bedarf mieten wir in Berlin und Brandenburg Wohnungen an, die von den jungen Menschen nach Beendigung der Hilfe übernommen werden können.

Infos zum Angebot

Hier finden Sie weitere Informationen zu Konzept und Zielgruppe.

Ansprechpartner:innen

Sabine Koch-Dames
Pädagogische Leitung
Tel.: (030) 417 49 60
Fax: (030) 41 74 96 20
s.koch-dames@kjhv.de
Reinickendorf-Spandau
Katrin Hawliczek
Pädagogische Leitung
Tel.: (030) 39 40 48 30
Fax: (030) 394 048 310
k.hawliczek@kjhv.de
Mitte, Pankow

Freiplatzanzeigen

BEW Mitte
0

Freie Plätze

Individualangebot/Betreutes Einzelwohnen
Berlin
BEW Neukölln
0

Freie Plätze

Individualangebot/Betreutes Einzelwohnen
Berlin
BEW Woldegk
0

Freie Plätze

Individualangebot/Betreutes Einzelwohnen
Mecklenburgische Seeenplatte
BEW Reinickendorf
0

Freie Plätze

Individualangebot/Betreutes Einzelwohnen
Berlin
BEW Bernau
0

Freie Plätze

Individualangebot/Betreutes Einzelwohnen
BEW-Hohenschönhausen
0

Freie Plätze

Individualangebot/Betreutes Einzelwohnen
Berlin

Wird an folgenden Standorten angeboten

KJHV Ost
Ludwig-Renn-Straße 47, 12679 Berlin
Tel.:(030) 20 21 50 80
KJHV Pankow
Wiltbergstraße 34, 13125 Berlin
Tel.: (030) 39 40 48 30
KJHV Neukölln
Jahnstraße 26, 12347 Berlin
Tel.: (030) 68 08 59 30
KJHV Mitte
Osloer Str. 12, 13359 Berlin
Tel.: (030) 39 40 48 30
KJHV Reinickendorf-Spandau
Scharnweberstraße 25, 13405 Berlin
Tel.: (030) 417 49 60

Konzept

Das Betreute Wohnen zeichnet sich durch die Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten aus, die die Entwicklung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen insbesondere im Hinblick auf ihre Verselbständigung fördern und begleiten.

Die Jugendlichen werden so auf ein selbständiges Leben vorbereitet und in Fragen der Alltagsbewältigung, der Ausbildung und der Arbeitswelt beraten und unterstützt. Dabei wird die ihrem Alter und Entwicklungsstand gemäße Autonomie angestrebt und der Individualität der betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprochen. Je nach Bedarf wird eine Integration in das vorhandene soziale Netzwerk des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen angestrebt.

Die Betreuung erfolgt von außen durch die Begleitung des jungen Menschen in seinem Lebensbereich, der vom Träger zur Verfügung gestellt wird. Die Einzimmer-Wohnungen können von den Jugendlichen/ jungen Erwachsenen selbstbestimmt eingerichtet werden. Grundsätzlich befinden sich die Wohnungen in einem normalen Wohnumfeld in verschiedenen Bezirken Berlins und im Land Brandenburg.

Das Betreute Wohnen umfasst als allgemeine Leistungen: die persönliche Stabilisierung des jungen Menschen, seine Unterstützung beim Erreichen eines Schul- bzw. Berufsabschlusses und die Entwicklung seiner individuellen Lebens- und Arbeitsperspektive. Dazu gehört weiterhin die Klärung von Familienbeziehungen, die Förderung von Kommunikations- und Kontaktfähigkeiten, die Förderung von straffreiem Verhalten, die Entwicklung eines Verständnisses demokratischer Rechte und Pflichten sowie die Verselbstständigung zu einem Leben unabhängig von staatlicher Hilfe.

Insbesondere werden praktische und soziale Kompetenzen zur Alltagsbewältigung, wie Haushaltsführung, Umgang mit Geld, Selbstorganisation etc., vermittelt. Darüber hinaus werden jeweils konkrete Ziele im Hilfeplan individuell vereinbart.

Eine ausführliche Konzeption zu Betreutem Einzelwohnen und betreutem Wohnen für junge Volljährige ist in den Regionalbüros erhältlich.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Das Team sozialpädagogischer Fachkräfte besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit mehrjähriger fachspezifischer Berufserfahrung. Unter Fachlichkeit verstehen wir neben dem Fachwissen auch, dass sich die Betreuerinnen und Betreuer in Interaktionen und Handlungen mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen angemessen verhalten und neue Erfahrungen initiieren können.

Alltagsorientierung ist für die Betreuerinnen und Betreuer vorrangig. Entscheidend ist auch die innere Haltung der Fachkraft, die Betreuten so anzunehmen, wie sie sind und mit ihnen eine Ebene zu entwickeln, auf der eine tragfähige Arbeitsbeziehung möglich ist.

Das Team wird von pädagogischen Leitungskräften fachlich begleitet und koordiniert und wird, über die individuelle Fachbegleitung hinaus, in vierzehntägig stattfindenden Fachteamsitzungen angeleitet. Regelmäßig erfahren die Betreuer/innen hier einen fachlichen Austausch innerhalb ihrer Fachteams, bestehend aus Kollegen und Kolleginnen im gleichen Arbeitsfeld.

Weiterhin werden die Fachkräfte regelmäßig durch externe Supervisoren beraten. Außerdem sind interne und externe Fortbildungen zu pädagogischen, rechtlichen und psychologischen Aspekten der Arbeit selbstverständlich.

Die verwaltungstechnischen und organisatorischen Arbeiten werden anteilig von den Verwaltungskräften in den Regionalbüros des Trägers übernommen.

Darüber hinaus sind die Fachkräfte auch, insbesondere über den »Qualitätskreis«, an der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung des Trägers beteiligt.

Zielgruppe

Das Betreute Einzelwohnen bzw. in Berlin die Individualangebote für Jugendliche ab 15 Jahren bzw. junge Volljährige richtet sich an Jugendliche, die keine Rund-um-die-Uhr-Versorgung (mehr) brauchen oder annehmen können, und für die eine regelmäßige und verbindliche Betreuung notwendig und hinreichend ist, um den erzieherischen Bedarf abzudecken.
Die zu betreuenden Jugendlichen/jungen Erwachsenen sollten bereit und in der Lage sein, den Anforderungen eines Schulbesuches, einer Ausbildung oder einer Beschäftigung zu genügen. Ein Mindestmaß an Selbstständigkeit wird vorausgesetzt.

 

Die Betreuungsintensität bei den Individualangeboten und dem Betreuten Einzelwohnen beträgt in Berlin zwischen 5,5, 8, 12, 15 und 20 Stunden wöchentlich. Die jeweiligen Leistungsumfänge im Land Brandenburg erfahren Sie in den zuständigen Regionalbüros. Dauer und Intensität der Hilfe richtet sich im Einzelfall nach dem in der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII von allen Beteiligten getroffenen Vereinbarungen.

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