Nicht alle Kinder können bei ihren eigenen Eltern aufwachsen. Aus ganz unterschiedlichsten Gründen brauchen diese Kinder eine neues Zuhause. Deswegen brauchen diese Kinder auch engagierte Familien, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder reagieren können und die diese Kinder bei sich aufnehmen.
Manche Kinder brauchen ein Zuhause nur für einige Monate, andere werden bei ihren Eltern nicht mehr leben können und bleiben in der Pflegefamilie bis sie auf eigenen Füßen stehen.
Wir wollen Kindern ein neues Zuhause in Pflegefamilien schaffen, wenn die eigene Familie ausfällt. Wir suchen Menschen, die Kindern eine Chance auf eine Zukunft geben wollen und die Freude am Zusammenleben mit Kindern haben. Geduld, Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit sind dabei wichtige Voraussetzungen. Pflegekinder können…
Geben Sie einem Pflegekind ein Zuhause für eine befristete Zeit oder dauerhaft. Wir unterstützen und begleiten Sie jederzeit bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe – vom Beginn der Vermittlung an. Angebote und Beratung für Pflegeeltern.
Wenn Sie sich dafür interessieren, einem Pflegekind ein Zuhause in Ihrer Familie zu geben, gibt es im Vorfeld sicher eine Vielzahl an Fragen und Vorüberlegungen.
Wir unterstützen Sie und bieten zur Information und Vorbereitung neben der individuellen Beratung und Begleitung jedes einzelnen zukünftigen Pflegeelternteils/-paars regelmäßig umfassende Informationsveranstaltungen für Pflegeelterninteressenten an. Die Termine finden Sie oben rechts auf dieser Seite.
Bitte melden Sie sich über das Kontaktformular unten oder rufen Sie uns gern an: Telefon (030) 6 13 90 7-11.
Auch später, im Alltag einer Pflegefamilie, können Fragen aufkommen oder Konfliktsituationen entstehen. In all diesen Situationen stehen wir den Pflegefamilien zur Seite. Wir beraten jede Pflegefamilie individuell, gleichzeitig bieten wir zur Beratung und Begleitung der Pflegeeltern, die bereits ein oder mehrere Kinder bei sich aufgenommen haben, verschiedene Veranstaltungen an. Wir bieten für Pflegeeltern
Jeden 1. Donnerstag im Monat 18:00 – 20:00 Uhr
Jeden 1. Dienstag im Monat um 18:00 – 20:00 Uhr.
(030) 613 90 729
Mo – Fr 9:00-17:00 Uhr
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Für Kinder, die für kurze Zeit oder aber auf Dauer ein liebevolles Zuhause suchen, wo sie sich in Geborgenheit entwickeln können, suchen wir immer wieder neue Familien. Jeden 1. Donnerstag im Monat bieten wir daher für Menschen, die sich vorstellen können, Pflegeeltern zu werden sowie allen am Thema „Pflegeelternschaft“ Interessierten einen Informationsabend in der Jahnstraße 26, 12347 Berlin, 1. OG an. Sie können unverbindlich vorbeischauen, Fragen stellen und sich zu den nächsten Schritten auf dem Weg, Pflegeeltern zu werden, beraten lassen. Wir informieren über die Grundlagen und Rahmenbedingungen rund um die Aufnahme und Betreuung eines Pflegekindes, wie z.B.
· Was ist unter dem Begriff „Pflegefamilie“ zu verstehen?
· Welche Voraussetzungen muss ich/müssen wir mitbringen, um Pflegeeltern werden zu können?
· Welche Rechte habe ich/haben wir?
· Welche Pflichten habe ich/haben wir?
· Welche Rolle spielen die leiblichen Eltern des Kindes?
Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Um vorherige Anmeldung wird gebeten.
Für Kinder, die für kurze Zeit oder aber auf Dauer ein liebevolles Zuhause suchen, wo sie sich in Geborgenheit entwickeln können, suchen wir immer wieder neue Familien. Jeden 1. Dienstag im Monat bieten wir daher für Menschen, die sich vorstellen können, Pflegeeltern zu werden sowie allen am Thema „Pflegeelternschaft“ Interessierten einen Informationsabend in der Siegfriedstraße 204 c – 1. Etage, 10365 Berlin an. Sie können unverbindlich vorbeischauen, Fragen stellen und sich zu den nächsten Schritten auf dem Weg, Pflegeeltern zu werden, beraten lassen. Wir informieren über die Grundlagen und Rahmenbedingungen rund um die Aufnahme und Betreuung eines Pflegekindes, wie z.B.
· Was ist unter dem Begriff „Pflegefamilie“ zu verstehen?
· Welche Voraussetzungen muss ich/müssen wir mitbringen, um Pflegeeltern werden zu können?
· Welche Rechte habe ich/haben wir?
· Welche Pflichten habe ich/haben wir?
· Welche Rolle spielen die leiblichen Eltern des Kindes?
Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Um vorherige Anmeldung wird gebeten.
Es gibt unterschiedliche Pflegestellen nach § 33 SGB VIII. Pflegekinder können auf Dauer betreut werden oder für
einen befristeten Zeitraum. Deshalb unterscheidet man die befristete von der unbefristeten Vollzeitpflege, die auch Dauerpflege genannt wird. Darüberhinaus gibt es die Sonderformen Verwandtenpflege. Es gibt also unterschiedliche Pflegestellen für die unterschiedlichen Lebenslagen von Pflegekindern. Für jedes Pflegekind schließt das Jugendamt einen Pflegevertrag mit der Pflegeperson bzw. den Pflegeeltern ab. Pflegeeltern können bis zu drei Pflegekinder in Ihren Haushalt aufnehmen, in Ausnahmefällen auch mehr (Geschwister).
Die befristete Vollzeitpflege ist für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen, in dem die Kinder und Jugendlichen nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können. Befristet heißt hier mehrere Wochen oder Monate.
Hintergrund für eine befristete Vollzeitpflege sind oftmals familiäre Krisensituationen. Ziel ist eine zeitnahe Klärung der Lebenssituation der Kinder und ihrer Familien.
Die allgemeine Vollzeitpflege ist für Kinder und Jugendliche vorgesehen, bei denen die Erziehung in ihrer Herkunftsfamilie dauerhaft nicht ausreichend gewährleistet ist.
Die Kinder bleiben daher über Jahre, oft bis zur Volljährigkeit in der Pflegefamilie. Das bedeutet für Sie als Pflegefamilie, dass Sie ein weiteres Familienmitglied für einen langen Zeitraum bei sich aufnehmen.
Großeltern, Tante, Onkel, Geschwister oder andere Verwandte des Kindes können Pflegeeltern werden. In diesem Fall schließt das Jugendamt nur dann einen Pflegevertrag ab, wenn die Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gegeben sind – wie bei jedem anderen Pflegeverhältnis auch.
Vollzeitpflege mit erweitertem Förderbedarf ist dann gegeben, wenn das Pflegekind erhebliche Entwicklungsbeeinträchtigungen zeigt und somit die Anforderungen für die Pflegeeltern über den allgemeinen Erziehungsbedarf hinausgehen. Der erweiterte Förderbedarf wird durch ein fachdiagnostisches Gutachten festgestellt, dass durch das zuständige Jugendamt eingeholt wird.
Mehr zu den unterschiedlichen Formen von Pflegestellen finden Sie in einem PDF-Dokument der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung: Vollzeitpflege in Berlin.
Pflegekinder verändern das Leben ihrer Pflegefamilien in vielerlei Hinsicht. Sie bereichern das Leben der Pflegefamilie und fordern ihre Pflegeeltern. Pflegeeltern brauchen daher für die Erziehung und Förderung der Kinder Geduld, Offenheit und das Herz an der richtigen Stelle. Pflegeeltern zu sein ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe.
Es ist wichtig, dem Pflegekind mit Respekt authentisch zu begegnen und einfühlsam zu sein, denn die Kinder haben häufig schon viel erlebt, z.B. Gewalt in der eigenen Familie. Um die Entwicklung der Pflegekinder optimal zu fördern, sollten Sie in der Lage sein, gut auf das Kind einzugehen, mit dem Jugendamt und anderen sozialen Einrichtungen zusammenzuarbeiten und gegebenenfalls Kontakte zu den leiblichen Eltern zu gestalten. Unsere Berater_innen steht Ihnen dabei mit Rat zur Seite.
Pflegeeltern können Sie werden, egal ob Sie alleinstehend sind oder als verheiratetes oder unverheiratetes Paar zusammenleben.
Bei befristeter Vollzeitpflege spielt das Alter nicht so eine Rolle, bei der allgemeinen Vollzeitpflege, wo das Kind auf Dauer bei Ihnen bleibt, gibt es eine Altersbegrenzung: Sie sollten bei Erreichung der Volljährigkeit des Pflegekindes nicht älter als 63 Jahre alt sein. Es kommt also in der Regel bei der Dauerpflege auf das Alter des Pflegekindes zur Zeit der Aufnahme in Ihren Haushalt an.
Sie sollten über genügend Wohnraum verfügen. Kinder brauchen Platz zum Spielen und Lernen. Es muss nicht von Anfang an für jedes Kind ein eigener Raum vorhanden sein. Für ältere Kinder ist es meistens sehr wichtig, ein eigenes Zimmer zu haben, wobei sich jüngere Kinder ein Zimmer teilen können.
Sie sollten in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Ihr Einkommen sollte unabhängig von den finanziellen Leistungen sein, die Sie für das Pflegekind erhalten.
Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie ein aktuelles Gesundheitsattest sind verpflichtend.
Die Verpflichtung zu einer Pflegeelternschulung ist ebenfalls gegeben.
Sie müssen grundsätzlich bereit sein, die Beziehung zwischen Ihrem Pflegekind und seinen leiblichen Eltern aufrechtzuerhalten. Deshalb ist Ihre Kooperationsbereitschaft wichtig. Auch mit dem Jugendamt gibt es eine Zusammenarbeit. Ihre Familienberater_innen stehen Ihnen auch hier mit Rat und Unterstützung zur Seite.
Die tägliche Betreuung von Pflegekindern benötigt viel Zeit und Geduld. Deshalb sollte mindestens ein Pflegeelternteil nur teilzeitbeschäftigt sein.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Vollzeitpflege finden Sie auf den Seiten der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.
Wir sind vom Bezirk Neukölln beauftragt die Überprüfung neuer Pflegeeltern-Bewerber durchzuführen. Wenn Sie sich also dafür interessieren, Pflegeeltern zu werden, laden wir Sie zu mehreren Gesprächsterminen ein, damit wir mit Ihnen über die Tätigkeit als Pflegeeltern konkreter sprechen können. Beide Seiten können jederzeit den Überprüfungsprozess beenden.
Sie erhalten von uns einen Fragebogen, den Sie bitte ausfüllen und den wir gemeinsam mit Ihnen besprechen. Auch besuchen wir Sie zu Hause.
Es ist uns wichtig, Sie während der Gespräche gut kennen zu lernen, damit wir eine Einschätzung treffen können, für welches Kind/welche Kinder Sie die passende Pflegefamilie sein könnten. Unser vorrangiges Ziel ist es, Pflegekindern weitere Beziehungsabbrüche zu ersparen. Deshalb prüfen wir bereits am Anfang sehr genau, für welche Art von Pflegestelle und für welches Kind Sie die/der Richtige wären.
Fragen, die wir mit Ihnen erörtern möchten, sind z.B.
Zusätzlich zu den Gesprächen, dem Hausbesuch und dem Fragebogen müssen Sie ein Gesundheitsattest, ein polizeiliches Führungszeugnis und Ihre Einkommensnachweise einreichen.
Der Überprüfungsprozess schließt mit einem Eignungsbericht ab, den wir schreiben und dem Jugendamt übersenden. Das Jugendamt muss dann die Geeignetheit als Pflegeperson/Pflegeeltern bestätigen.
Erst dann erfolgt die Anmeldung zur Pflegeelternschulung durch uns. Die Vermittlung eines Pflegekindes oder mehrerer Pflegekinder kann dann bereits erfolgen, auch wenn der Beginn der Pflegeelternschulung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Inhalt folgt
Pflegeeltern erhalten unabhängig von der Höhe ihres Einkommens monatlich
Die Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes erhalten Sie für Aufwendungen wie Nahrung, Kleidung, Miete, Strom, Heizung, Schulmaterialien, Taschengeld, Spielzeug usw. Die Pauschale richtet sich nach dem jeweiligen Alter des Kindes.
Die Abgeltung der Erziehungsleistung erhalten Sie für Ihre pädagogische Arbeit. Bei befristeter Vollzeitpflege bzw. Vollzeitpflege mit erweitertem Förderbedarf erhöht sich die Abgeltung der Erziehungsleistung.
Über die Pauschale zum Lebensunterhalt hinaus werden bei Vollzeitpflege Beihilfen gewährt. Die regelmäßigen Beihilfen umfassen die Leistungen für sonstige persönliche Ausstattung, Schulfahrten, Reisekostenzuschuss und Weihnachtsbeihilfe.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sonstige Beihilfen wie Erstausstattung, Mobiliar, Einschulung, Taufe, Konfirmation, Jugendweihe, Fahrrad, Fahrradkindersitz, Autokindersitz und Verselbständigungspauschale in Anspruch zu nehmen. Diese Beihilfen müssen immer im Einzelfall beim Jugendamt vorher beantragt werden.
Wir beraten Sie zu allen finanziellen Leistungen, die Ihnen und Ihrem Pflegekind zustehen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der AV-Vollzeitpflege-Pflegegeld.
Lebt Ihr Pflegekind dauerhaft bei Ihnen im Haushalt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Das Kindergeld wird anteilig auf das Pflegegeld angerechnet. Wenn Ihr Pflegekind auf Dauer bei Ihnen lebt, kann es auch auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt werden. Das müssen Sie bis zum 30.11. des laufenden Jahres bei Ihrem Finanzamt eintragen lassen.
Auf Antrag beim zuständigen Jugendamt werden Ihnen Beiträge zu einer Unfallversicherung und die Hälfte der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Altersvorsorge erstattet.
Sie haben als Pflegeeltern auch Anspruch auf Elternzeit. Sie können diese ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Pflegekindes bis zu drei Jahren in Anspruch nehmen, längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes. Bundeselterngeld erhalten Sie als Pflegeeltern jedoch nicht (Mehr dazu beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Stichwort: Elternzeit).
Pflegekinder sind entweder über ihre eigenen Eltern krankenversichert oder sie können in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Pflegeeltern mitversichert werden.
Pflegekinder sind in der Familienhaftpflichtversicherung der Pflegeeltern eingeschlossen. Hierbei handelt es sich um Ansprüche Dritter, jedoch nicht um die Ansprüche von Pflegekindern gegenüber ihren Pflegeeltern und umgekehrt.
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