Zielgruppe

Aufgenommen werden Säuglinge und Kleinkinder von null bis sechs Jahren, deren Verbleib in ihren Familien aufgrund einer Gefährdungslage zunächst nicht möglich ist, und für die zurzeit keine befristete Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII oder familienanaloge Angebote nach § 34 SGB VIII zur Verfügung stehen.

Gleichzeitig richtet sich die „Elternaktivierende Krisenwohngruppe“ auch an die Eltern dieser Kinder, bei denen zur Sicherung des Kindeswohls eine veränderte Lebens- bzw. Alltagssituation geschaffen werden muss.