Zielgruppe

Es können 10 Plätze mit Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren, ggf. ab 12 Jahre nach §§ 34 und 34 in Verbindung mit 42 SGB VIII rund um die Uhr belegt werden.

Wir unterstützen Jugendliche auf Anfrage der Jugendämter, sobald eine unmittelbare und als existentielle Herausforderung erlebte Krise eine stationäre Unterbringung erfordert. In den Hilfeprozess steigen wir ein, wenn der oder die Jugendliche etwas an ihrer Situation verändern möchte und gemeinsam niedrigschwellige Ansatzpunkte erarbeiten kann.

Die Anlässe und vordergründigen Themen der Jugendlichen sind vielfältig und mehrschichtig. Erfahrungsgemäß begleiten wir Jugendliche mit mehrfach durchlebten Kontinuitätsbrüchen, Gewalterfahrungen und Irritationen innerhalb ihrer Bezugssysteme. Verhaltensweisen wie etwa das Konsumieren von Suchtstoffen, Impulsdurchbrüche, Prostitution, Schulverweigerung oder Trebegänge werden in diesem Kontext als Ausdruck tiefgreifender Verunsicherungen und Orientierungslosigkeit verstanden.