Vollzeitpflege

Informationen zur Pflegeelternschule/Grundqualifikation Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)

Die Lehrgänge richten sich an Pflegepersonen, die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) leisten oder künftig leisten wollen. Die Kurse knüpfen an und bereiten vor auf ein Leben mit Pflegekindern im eigenen familiären Alltag.

Die zu bearbeitenden Themenfelder kreisen

  • um das Pflegekind, seine Bedürfnisse sowie die Ressourcen, aber auch Grenzen der jeweiligen Pflegefamilien,
  • um Rolle und Auftrag der Pflegeeltern gegenüber dem Kind und seiner Herkunftsfamilie wie auch gegenüber dem Jugendamt.

Es wird theoretisches Wissen erarbeitet, das im gemeinsamen Erfahrungsaustausch auf seine Übertragbarkeit in den pädagogischen Alltag überprüft wird. Der Wechsel von Theorie und Praxis und die Reflexion eigener Erfahrungen dienen der Erweiterung der pädagogischen Handlungskompetenz: für die Pflegekinder und für die Pflegefamilien.

Die Anmeldungen zu den Lehrgängen erfolgen durch den Pflegekinderdienst des zuständigen Bezirkes