In der therapeutischen Wohngruppe leben acht Kinder und Jugendliche (Mädchen und Jungen) für einen begrenzten Zeitraum von i.d.R.bis zu zweiJahren im Alter von ca. 7 bis 18 Jahren.
mit Hilfebedarf §§ 27 ff. SGB VIII i.V.m. §§ 34, 35a, 42 SGB VIII
mit schweren und/oder chronischen psychischen Störungen
mit psychiatrischen und psychosomatischen Erkrankungen
von Trauma-Folgestörungen und/oder seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind
die vernachlässigt und/oder von sexueller und/oder körperlicher Gewalt betroffen sind
die selbst- und fremdgefährdendes Verhalten aufweisen
die in Folge psychosozialer Belastungen nicht in schulische oder berufliche Maßnahmen integriert sind und/oder die wegen ihrer Lern- oder leichten geistigen Behinderung eine reizarme Umgebung benötigen
die callous-unemotional Traits (CU-Traits) aufweisen