Auf Grundlage des § 27 Abs. 3 SGB VIII halten wir für Familien mit therapeutischem Bedarf das Angebot der aufsuchenden Familientherapie vor. Diese Maßnahme ist zumeist dann angezeigt, wenn andere ambulante Hilfeformen nicht den erwarteten Effekt zeigen.
Die aufsuchende Familientherapie kann dann helfen, pädagogische Prozesse überhaupt erst einmal zu ermöglichen oder auch zu unterstützen. Als therapeutische Leitung kommt ihr vor dem Hintergrund des SGB VIII eine zuvorderst pädagogische Hilfen ergänzende und flankierende Funktion zu.
Wir arbeiten in der Aufsuchenden Familientherapie im Lebensfeld der Familie. Die Termine finden in der Regel wöchentlich bis 14-tägig statt. Immer zwei Kollegen arbeiten im Tandem in einem Fall. Ziel ist es, bestehende therapeutische Bedarfe so zu klären, dass weiterführende therapeutische Hilfen anschlussfähig sein können und Entwicklungsprozesse in der Familie möglich und pädagogisch begleitet werden können.
Ziele und Aufträge werden in der Hilfeplanung miteinander besprochen und vereinbart.
(030) 613 90 729
Mo – Fr 9:00-17:00 Uhr
© Copyright 2021 - | KJHV | Alle Rechte vorbehalten