Ziel der Hilfe nach § 30 SGB VIII ist es, Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen Unterstützung und Hilfe anzubieten. Dabei werden die Ressourcen und Möglichkeiten des sozialen Umfeldes genutzt und einbezogen. Dazu gehören u.a. das familiäre Umfeld, die schulischen Bezüge, der Freundeskreis und und und.
Themen der Betreuung können sein
Wir bieten unsere Unterstützung in der Regel an für Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter bis zur Volljährigkeit. Inhalte und Ziele werden im Rahmen des Hilfeplangespräches vereinbart. Grundlage bilden auch hier die Ziele und Wünsche der Kinder und Jugendlichen bzw. ihrer Eltern oder anderer Bezugspersonen.
(030) 613 90 729
Mo – Fr 9:00-17:00 Uhr
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