Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine „Hilfe zur Erziehung“ nach § 31 SGB VIII in Verbindung mit § 27 SGB VIII und richtet sich an Familien mit Kindern und Jugendlichen.
Eine sozialpädagogische Familienhilfe kann dann die passende Hilfe sein, wenn es Sorge um die Entwicklung eines Kindes/Jugendlichen gibt. Es wird mit der gesamten Familie zusammen daran gearbeitet, das familiäre Umfeld des Kindes/Jugendlichen so zu stärken, dass es förderlich für die Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ist.
Die Hilfe findet dort statt, wo die Familie lebt, also im Haushalt der Familie. Oft finden die Termine auch an anderen Orten statt, die für die Familie wichtig sind oder die die Familie durch die Hilfe kennenlernt. Das kann z.B. das Jugendzentrum oder ein Familienzentrum, die Kita, die Schule, der Spielplatz oder auch der Haushalt von Freunden, Bekannten oder weiteren Verwandten sein. Wichtig ist, dass mit der Familie abgestimmt wird, wer wie in die Hilfe einbezogen wird. Die Hilfe unterliegt dem Datenschutz.
Ziel der sozialpädagogischen Familienhilfe ist es, dass die Familie aus eigener Kraft Lösungen für Probleme findet und dass alle Familienmitglieder auch wissen, wer aus ihrem Umfeld helfen kann, wenn es wieder zu Problemen kommt.
Die sozialpädagogische Familienhilfe wird durch die Personensorgeberechtigten beim Jugendamt beantragt und ist zeitlich begrenzt. In der Regel arbeiten ein bis zwei Fachkräfte mit der Familie, die Häufigkeit der Termine hängt von dem Bedarf der Familie ab und wird mit der Familie und dem Jugendamt flexibel abgestimmt.
(030) 613 90 729
Mo – Fr 9:00-17:00 Uhr
© Copyright 2021 - | KJHV | Alle Rechte vorbehalten