Diese Hilfeform kommt für all jene Jugendlichen/jungen Menschen in Betracht, die einer intensiven Unterstützung bei der sozialen Integration und der Umsetzung einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Diese Hilfe kann hoch flexibel in ganz unterschiedlichen Formen angeboten werden. Es ist möglich sie ausschließlich ambulant zu erbringen oder auch in Kombination mit verschiedenen Wohnhilfen.
Der Altersschwerpunkt dieser Unterstützung liegt im Bereich der 15-18 jährigen und jungen Volljährigen. Sie kommt vor allem für Jugendliche in Frage, die in Folge ihrer besonderen Problemlage über wenig Ressourcen im Familiären und sozialen Umfeld verfügen – Jugendliche, die mit den traditionellen Hilfeangebote nicht erreicht werden können – Jugendliche, die sich z.B. in folge von Obdachlosigkeit, Drogengebrauch oder Straffälligkeit in besonders prekären Lebenssituationen befinden.
Der Lebensort dieser Jugendlichen/ jungen Menschen ist in der Regel außerhalb der Herkunftsfamilie. Auf dieser Folie bietet das Angebot des § 35 SGB VIII Möglichkeiten der Hilfegewährung mit unterschiedlichsten Methoden und Mitteln. Es ist z.B. möglich, erlebnispädagogische Angebote oder auch Betreuungsformen in eigenem Wohnraum zu entwickeln.
Grundlage der Maßnahme bilden wiederum die in der Hilfeplanung miteinander verabredeten Ziele.
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