Die Elternaktivierende Wohngruppe nach § 34 SGB VIII dient der befristeten Unterbringung von Kindern im Alter von null bis sechs Jahren in Krisensituationen. Dabei wird gleichzeitig Krisenclearing mit intensiver Elternarbeit zur Einschätzung der Gefährdungslage des Kindes/der Kinder, ggf. auch aufsuchend im elterlichen Umfeld durchgeführt.
Alle Eltern sollen an der Tagesstruktur der Wohngruppe teilnehmen; eine gemeinsame Aufnahme von Eltern und Kindern ist möglich. Die ressourcenorientierte Elternaktivierung in Form von intensiver Elternarbeit dient zur Klärung der Rückkehroptionen. Die Hilfe sollte einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.
(030) 613 90 729
Mo – Fr 9:00-17:00 Uhr
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